27.04.2023 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Deutscher Behindertenrat fordert teilhabeorientierte Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes

Der Koalitionsvertrag versprach, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu evaluieren, Schutzlücken zu schließen, den Rechtschutz zu verbessern und den Anwendungsbereich auszuweiten. Jetzt ist eine zügige Umsetzung der Überarbeitung des Gesetzes nötig, so der Deutsche Behindertenrat (DBR), um die inklusive Teilhabe für Menschen mit Behinderungen auch im zivilrechtlichen Bereich noch rechtzeitig vor Ende der Legislaturperiode spürbar zu verbessern.

Am 24. April 2023 kamen Abgeordnete der Koalitionsparteien und Vertreterinnen und Vertreter des DBR zu einem Online-Gespräch zusammen und tauschten sich über das Positionspapier des DBR zur teilhabeorientierten Weiterentwicklung des AGG aus.

Der DBR fordert u. a.:

  • Wenn gegen Vorgaben zur Barrierefreiheit verstoßen wird, muss das als Benachteiligung im Sinne des AGG gelten und sanktioniert werden.
  • Private Anbieter von Produkten und Dienstleistungen müssen verpflichtet werden, angemessene Vorkehrungen zu treffen, um Barrieren im Einzelfall auszuräumen.
  • Der Schutz vor Diskriminierung muss auf alle der Öffentlichkeit angebotenen Dienstleistungen, beispielsweise auch Gesundheitsleistungen, erweitert werden.
  • Für einen lückenlosen Schutz vor Diskriminierung müssen das AGG, das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) miteinander verzahnt und so weiterentwickelt werden, dass künftig alle Anbieter von Produkten und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichtet sind.
  • Die zulässigen Gründe für eine Ungleichbehandlung im Sinne des § 20 AGG müssen so formuliert werden, dass behinderte Menschen wegen einer vorgeschobenen Gefahrenabwehr nicht länger von Angeboten ausgeschlossen werden.
  • Es sollte klargestellt werden, dass chronisch erkrankte Menschen zu den Menschen mit Behinderungen nach § 2 SGB IX gehören und in den Schutz des AGG einbezogen sind.

Die Bundestagsabgeordneten, die an dem Austausch teilnahmen, stimmten mit den meisten Forderungen überein. Einzelne Regelungen seien noch im Detail zu diskutieren und zu konkretisieren. Aus den Reihen des DBR wurde vorgeschlagen, den Reformprozess strategisch gestuft anzugehen, zeitliche Vorgaben für die Erfüllung der Barrierefreiheit zu erarbeiten und die angemessenen Vorkehrungen als Übergangslösung zu fokussieren.

Aus Abgeordnetensicht wurde als wichtig angesehen, dass die Zivilgesellschaft den öffentlichen Diskurs über die AGG-Reform fortsetze, unter anderem im Bündnis „AGG-Reform – Jetzt!“, dem auch der DBR angehört. Auch müssten möglichst alle gesellschaftlichen Gruppierungen mitgenommen und weitgehend überzeugt werden. Das Bündnis „AGG-Reform – Jetzt!“ möchte die anstehende AGG-Reform unterstützen und eine umfassende Novellierung des Gesetzes erreichen, u. a. wurde bereits eine gemeinsame Stellungnahme von 100 Organisationen veröffentlicht.

Weitere Informationen:

DBR-Positionspapier: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz im Interesse von Menschen mit Behinderungen teilhabeorientiert weiterentwickeln

AGG-Reform - Jetzt!

(Quellen: Deutscher Behindertenrat, Bündnis AGG-Reform – Jetzt!/ Antidiskriminierungsverband Deutschland [advd])


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