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Newsletter vom 25.04.2024 Logo Reha-Recht.de ist ein Angebot der DVfR


Liebe Leserinnen und Leser,

bis zum 17. Mai gibt es noch Gelegenheit zur Beteiligung an der Online-Diskussion zur Barrierefreiheit in der Reha. Expertinnen und Experten begleiten die Diskussion und stehen für Fragen zum Thema zur Verfügung.
Jetzt bereits vormerken: Thema der nächsten Online-Diskussion vom 1. bis 21. Juni 2023 ist die 
Beratung rund um Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Zum Forum FMA

Alle unten vorgestellten Beiträge und Nachrichten sowie weitere Informationen finden Sie im Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht.

Ihr Team des Diskussionsforums Rehabilitations- und Teilhaberecht



Fachbeitraege

A: Sozialrecht


Fuchs: Beitrag A5-2023, 21.04.2023
Zur Forderung nach Streichung des § 43a SGB XI

Die Diskussionen um die Abschaffung bzw. Anpassung von § 43a im Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) wird breit bei verschiedenen Akteurinnen und Akteuren der Reha-Landschaft sowie unter den Betroffenen diskutiert. Menschen mit Behinderungen benötigen häufig ergänzend zu ihren Leistungen zur Teilhabe auch Leistungen zur Pflege. In Abhängigkeit ihres Wohnorts – im eigenen häuslichen Bereich oder in einer besonderen Wohnform – ist dieses unterschiedlich im Elften Sozialgesetzbuch geregelt. Für Menschen mit Behinderungen in besonderen Wohnformen, die mindestens einen Pflegegrad 2 haben, soll die Pflegeleistung von den Mitarbeitenden der Einrichtung erbracht werden. Dafür zahlt die Pflegeversicherung aktuell einen Pauschalbetrag in Höhe von 266 € an den Träger der Einrichtung. Einige sehen in der gesetzlichen Regelung den gleichberechtigten und uneingeschränkten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung verhindert. Zugleich sehen sie eine diskriminierende Ungleichbehandlung im Vergleich zu Menschen mit Behinderungen, die im häuslichen Bereich gepflegt werden und einen Anspruch auf Pflegegeld in Abhängigkeit ihres Pflegegrades haben. Einige fordern daher die gänzliche Abschaffung der Regelung, andere eine Anpassung zur Beendigung der Ungleichbehandlung und Berücksichtigung des mit dem Bundesteilhabegesetzes gestärkten Wunsch- und Wahlrechts für Menschen mit Behinderungen.


Jahn: Beitrag A6-2023, 03.05.2023
Studienassistenz als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben – Anmerkung zu SG Nürnberg, Urteil vom 21.07.2021 – S 22 SO 212/20

Im vorliegenden Beitrag bespricht der Autor Philipp Jahn eine Entscheidung des Sozialgerichts Nürnberg zur Zuständigkeit der Bundesagentur für eine Studienassistenz als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben. Sofern die berufliche Eingliederung nur mithilfe eines (dualen) Studiums erreicht werden kann, sind die dazugehörigen Unterstützungsleistungen, wie z. B. die Studienassistenz, als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, insbesondere im Verantwortungsbereich der Bundesagentur für Arbeit förderungsfähig. Dagegen wird eine „bestmögliche“ Ausbildung bei schon erfolgter beruflicher Eingliederung zumindest nicht als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben gefördert werden, wobei allerdings auch hier sorgsam die besonderen Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen ihrer beruflichen Orientierung und die besonderen Barrieren während ihrer beruflichen Ausbildung in jedem Einzelfall besonders zu berücksichtigen sind. Es wird insoweit aufgezeigt, dass durch das Bundesteilhabegesetz die Rehabilitationsträger noch stärker verpflichtet sind, Unterstützungsleistungen an den individuellen Bedarfen und Lebenslagen der Leistungsberechtigten auszurichten. Dies muss konsequenterweise auch die Hilfen im hochschulischen Bereich betreffen.


Theben: Beitrag A7-2023, 11.05.2023
„Mobilität für Alle“!? – Anmerkung zum Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 20. Mai 2022, Az. L 15 SO 294/18

Dr. Martin Theben bespricht in diesem Beitrag ein Urteil des LSG Berlin-Brandenburg, in dem um Erstattung der Kosten für die Beschaffung eines Kraftfahrzeuges nach § 83 SGB IX gestritten wurde. Auf die Vorstellung des Sachverhalts und der LSG-Entscheidung folgt die Würdigung durch den Autor, bei der er auf eine Berliner Besonderheit, den“ Telebus“, eingeht. Er kritisiert, dass der Kläger auf die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und den Telebus verwiesen wurde, ohne deren tatsächliche Hürden bei der Erreichung der Teilhabeziele zu berücksichtigen (z. B. mangelnde Sensibilität und Fachkunde der Fahrer, erhebliche Verspätungen, überfüllter ÖPNV, Defekte oder nicht vorhandene Fahrstühle).


D: Konzepte und Politik


Mattern, Peters, Rambausek-Haß: Beitrag D5-2023, 25.04.2023
Zur Umsetzung der Partizipation in der Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung – Forschungsstand

Die Autorinnen von der Humboldt-Universität zu Berlin gehen auf die rechtlichen Neuregelungen zur Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung des Bundesteilhabegesetzes ein und legen dabei den Fokus auf die Möglichkeiten der Partizipation von Menschen mit Behinderungen an der eigenen Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung. Des Weiteren werden einleitend die Begriffe Bedarf und Partizipation erörtert. Anschließend wird der empirische Forschungsstand zu den Themen Bedarfsermittlung, Teilhabeplanung, Teilhabeverfahren und Partizipation dargestellt. Am Ende des Beitrags werden Forschungslücken identifiziert sowie Forschungsfragen für eine in 2023 geplante Studie formuliert.


E: Recht der Dienste und Einrichtungen


Walling: Beitrag E2-2023, 08.05.2023
Zur Höhe des Erstattungsanspruchs der Leistungsträger nach § 4 Abs. 1 S. 1 SodEG gegen soziale Dienstleister – Anmerkung zu LSG Hessen, Urteil vom 16.03.2022 – L 4 SO 119/21

Prof. Dr. Fabian Walling (Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg) stellt in diesem Beitrag ein Urteil des LSG Hessen (Urteil vom 16.03.2022 – L 4 SO 119/21) vor und bespricht aktuelle Fragen zur Zuschusshöhe nach § 3 SodEG und zum Erstattungsanspruch nach § 4 Abs. 1 S. 1 SodEG. Zunächst stellt Walling einzelne Problembereiche des SodEG dar und bezeichnet die Regelungen als unklar. An der Berechnungsmethode des Zuschusses nach dem SodEG des LSG Hessen übt er Kritik. Nach grammatischer, systematischer, historischer und teleologischer Auslegung gelangt er zu der Ansicht, dass vorrangige Mittel nach § 4 SodEG für die Berechnung der Zuschusshöhe bzw. des Erstattungsanspruchs der Leistungsträger vom vollen Monatsdurchschnitt abzuziehen sind und nicht von 75 % des Monatsdurchschnitts. Ferner seien vorrangige Mittel erst anzurechnen, wenn diese 25 % des Monatsdurchschnitts übersteigen.


Weitere Fachbeitrage finden Sie unter Fachbeiträge.

Infothek

Rechtsverordnungen, Richtlinien, weitere Regelungen:

28.04.2023:
Deutschlandkarte zu den Instrumenten der Bedarfsermittlung

Verwaltung, Verbände, Organisationen:

10.05.2023:
Mehrsprachiges Erklärvideo zur Anerkennung einer Behinderung
05.05.2023:
Europäischer Protesttag am 5. Mai: „Zukunft barrierefrei gestalten“
03.05.2023:
Beratung und Unterstützung nach § 106 SGB IX stärker in den Fokus rücken
27.04.2023:
Zwischen Behinderten- und Suchthilfe: das Projekt einfach.gut.beraten
27.04.2023:
Deutscher Behindertenrat fordert teilhabeorientierte Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
20.04.2023:
BAG WfbM fordert digitalen Aufbruch für Werkstätten

Politik:

09.05.2023:
Abschlussbericht: Evaluation der EUTB
21.04.2023:
Bundestag stimmt für Gesetzentwurf zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts

Daten, Fakten, Statistiken:

09.05.2023:
Ergebnisse der REHADAT-Umfrage „Long COVID im Arbeitsleben“

Sonstige Veröffentlichungen:

26.04.2023:
Barrierefreiheit in der Rehabilitation für eine gelingende Teilhabe am Arbeitsleben – Impulse, Erfahrungen, Lösungswege jetzt online diskutieren

Weitere Nachrichten finden Sie in der Infothek.

Verschiedenes

Veranstaltungen:

Bitte besuchen Sie für aktuelle Hinweise die Webseite des jeweiligen Veranstalters.

In Stuttgart kommen die Inklusionsunternehmen am 23. und 24. Mai 2023 zu ihrer bag if Jahrestagung 2023 zusammen.
mehr

Im Rahmen der Vortragsreihe "Inklusive Übergänge!? – Perspektiven auf Übergangsszenarien im Kontext von Behinderung und Benachteiligung" findet am 24. Mai 2023 der erste Vortrag: School-to-work transitions von Menschen mit Behinderung in variierenden Bildungssystemen statt. Veranstaltungsort ist Magdeburg, eine Online-Teilnahme ist möglich.
mehr

Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit bietet im Rahmen ihres Projekts iXNet – Inklusives Expert*innennetzwerk für Akademikerinnen und Akademiker mit Behinderungen das Online-Seminar Mein Weg zur Persönlichen Assistenz an. Der Termin: 25. Mai 2023. 
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Am 25. und 26. Mai 2023 findet der 15. Nachsorgekongress der "Zentrales Nervensystem – Hannelore Kohl Stiftung" (ZNS) in Dresden statt. 
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Die Projektbeteiligten im Projekt „Verbesserung der Teilhabe von Menschen an der Schnittstelle von Migration und Behinderung in Hessen“ stellen am 26. Mai 2023 den wissenschaftlichen Abschlussbericht Migration und Behinderung in Hessen der Öffentlichkeit in einer Online-Veranstaltung vor.
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BEM neu poliert – Refresher-Seminar  –  Wiederholung macht den Meister: Auffrischung der BEM-Kenntnisse ist der Titel einer Online-Veranstaltung des Instituts für Arbeitsfähigkeit (IAF) zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement am 30. Mai 2023.
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Das Bildungs- und Forschungsinstitut zum selbstbestimmten Leben Behinderter e. V. (bifos) informiert insbesondere Beratungskräfte am 5. und 6. Juni 2023 online über das Hilfsmittelrecht.
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Ebenfalls online geht es am 6. Juni 2023 um die Bedarfsermittlung in der Eingliederungshilfe.
Veranstalter ist die Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen (DVSG).
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Zum Thema "Flucht, Behinderung und strukturelle Barrieren – Vielfaltssensible Zugänge schaffen" veranstaltet MINA – Leben in Vielfalt e. V. Grundlagenworkshops. Am 14. Juni 2023 findet die Online-Veranstaltung Vielfalt inklusiv! Teilhabeperspektiven an der Schnittstelle Flucht, Migration & Behinderung statt.
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Die Bundesarbeitsgemeinschaft Mobile Rehabilitation e. V. lädt gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie e. V. zum Gründerseminar Mobile Rehabilitation am 16. Juni 2023 in Bremen ein.
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Weitere Veranstaltungen finden Sie in unserem Veranstaltungskalender.

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