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Newsletter vom 10.11.2024 Logo Reha-Recht.de ist ein Angebot der DVfR



Liebe Leserinnen und Leser,

wir wünschen Ihnen – auch im Namen des DVfR-Vorstands und der Mitarbeitenden in der Geschäftsstelle in Heidelberg – friedvolle und besinnliche Feiertage sowie einen guten Wechsel in das neue Jahr! 

Alle unten vorgestellten Fachbeiträge und Nachrichten sowie weitere Informationen finden Sie unter www.reha-recht.de.

Die DVfR-Geschäftsstelle ist ab dem 22. Dezember nicht besetzt; am 3. Januar 2024 sind wir gerne wieder für Sie da.

Ihr Team von Reha-Recht.de

(Foto: winterliche Altstadt Heidelberg, iStock.com/Vivvi Smak)


Recht auf Teilhabe - Der Podcast rund um Inklusion, Rehabilitation und Teilhabe

Folge 2: 
Der Assistenzhund 

In der zweiten Folge des Podcasts sprechen Thomas Ketzmerick und Dr. Cathleen Rabe-Rosendahl vom Zentrum für Sozialforschung Halle mit dem Juristen Alexander Tietz über den Assistenzhund als Hilfsmittel zur Teilhabesicherung von Menschen mit Behinderungen. Dabei stellen sie gesetzliche Regelungen zum Assistenzhund und dem Zugang zu öffentlichen und privaten Gebäuden oder zum Arbeitsplatz vor. Auch Fragen der Zumutbarkeit und des Rechtschutzes kommen zur Sprache. 
Zum Podcast auf podigee

Fachbeitraege

A: Sozialrecht


Dittmann, Fuchs: Beitrag A12-2023, 23.11.2023
Hilfsmittel zum Behinderungsausgleich nach § 33 SGB V – Teil I: Die Einordnung als Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

In dieser dreiteiligen Beitragsreihe gehen René Dittmann (Universität Kassel) und Prof. Dr. Harry Fuchs (Düsseldorf) der Frage nach, ob Hilfsmittel zum Behinderungsausgleich im Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung Leistungen zur medizinischen Rehabilitation im Sinne des SGB IX sind und welche Folgen gegebenenfalls daraus erwachsen.


Kondel: Beitrag A13-2023, 04.12.2023
Der Anspruch auf über den Festbetrag hinausgehende Hörgeräte zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung – Beurteilung des wesentlichen Gebrauchsvorteils anhand des Freiburger Einsilbertests

Der Autor Jörg Kondel setzt sich mit dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung auseinander und in diesem Zusammenhang mit der Frage, inwieweit die Krankenkasse die Kosten für ein über dem Festbetrag liegendes Hörgerät übernehmen muss, sofern diesem durch den Freiburger Einsilbertest – einem allseits anerkannten Vergleichshörtest – nachweislich ein besseres Hören und damit ein höher Behinderungsausgleich attestiert wird. Strittig ist die Frage, inwieweit ein wesentlicher Gebrauchsvorteil bei einer zugunsten des aufzahlungspflichtigen Hörgeräts auftretenden Differenz im Testergebnis von 5 Prozent-Punkten anzunehmen ist. Der Beitrag fasst die heterogenen Beurteilungen durch die Landessozialgerichte und ihre Begründungen zusammen und würdigt sie. In einem abschließenden Fazit spricht sich der Autor für die Versorgung mit entsprechend überlegenen Hörgeräten durch die Krankenkasse aus und weist auf ein erstmalig anhängendes Revisionsverfahren beim Bundessozialgericht zu dieser Problematik hin.


Fuerst: Beitrag A14-2023, 06.12.2023
Rollstuhlrampe zum Bezirksamt: Gleichbehandlung durch angemessene Vorkehrung oder Leistungsanspruch? – Anmerkung zu VG Stuttgart, Urteil vom 12. August 2021 – 7 K 476/20 und VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. Februar 2022 – 1 S 3107/21

Die Autorin Anna-Miria Fuerst bespricht in diesem Beitrag die Entscheidungen des VG Stuttgart vom 12. August 2021 (Az. 7 K 476/20) und des VGH Baden-Württemberg vom 10. Februar 2022 (Az.  1 S 3107/21). Geklagt hatte der Nutzer eines Rollstuhls, der die Dienstleistungen einer Behörde in Anspruch nehmen wollte, die jedoch nur über eine Treppe zugänglich ist. Das Verwaltungsgericht entschied, dass der Kläger keinen Anspruch auf eine bauliche Anpassung habe, da dies mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden sei und er auch das weiter entfernte Rathaus des Hauptortes aufzusuchen könne. Der VGH bestätigte das Urteil. Die Autorin kritisiert die Entscheidungen, weil sie zentrale Regelungen der UN-Behindertenrechtskonvention nicht hinreichend in ihre Prüfung einbezogen haben. Dazu stellt die Autorin dar, dass es sich im vorliegenden Fall um eine Benachteiligung durch Versagung angemessener Vorkehrungen handle. Sie prüft anschließend, ob sich aus der geltenden Rechtslage eine Pflicht zur Vornahme angemessener Vorkehrungen ergibt, stellt die Grenzen des Rechts auf angemessene Vorkehrungen dar und gibt Hinweise, wie diese eingeklagt werden können. Sie kommt zu dem Schluss, dass das Konzept der angemessenen Vorkehrungen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit noch zu wenig bekannt ist und es einer in dieser Hinsicht informierten Prozessführung bedürfe, um dieses Recht als Bestandteil des besonderen behinderungsrechtlichen Gleichheitssatzes auch in der behördlichen Rechtswirklichkeit zu verankern.


Schmid, Pracht, Kollmannsberger: Beitrag A15-2023, 19.12.2023
Bauleitplanung, Inklusion und Sozialraumplanung aus Sicht der UN-BRK

Alexander Schmid, Arnold Pracht und Lara Kollmannsberger befassen sich in diesem Beitrag mit Fragen der inklusiven Bauleitplanung. Kommunen sind dazu verpflichtet, bei der Aufstellung von Bauleitplänen die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Das umfasst auch die Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderung. Aus der Verpflichtung der völkerrechtsfreundlichen Auslegung von einfachem Recht ergebe sich für Kommunen, dass den Belangen von Menschen mit Behinderung nach Maßgabe der UN-Behindertenrechtskonvention Rechnung getragen werden müsse. Eine angemessene Beteiligung von Menschen mit Behinderung und ihren Verbänden an den Planungsprozessen sei darum geboten. Das trage zur Entstehung von inklusiven Sozialräumen bei. Eine fehlende Berücksichtigung ihrer Belange bei der Abwägung sei begründungspflichtig und könne andernfalls als Verfahrensfehler gewertet werden.


B: Arbeitsrecht


Kohte: Beitrag B5-2023, 08.12.2023
Unterlassenes BEM-Verfahren kann Schadensersatzanspruch begründen – Anmerkung zu ArbG Gelsenkirchen, Urteil vom 10.12.2021 – 5 Ca 1321/21

Der Autor diskutiert anhand eines Urteils des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 10. Dezember 2021 (Az. 5 Ca 1321/21) die Schadensersatzmöglichkeiten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Fall eines unterlassenen Betrieblichen Eingliederungs­managements (BEM). Im konkreten Fall war zusätzlich wegen der Verweigerung eines behinderungsgerechten Arbeitsplatzes nach § 164 Abs. 4 SGB IX eine Verschlech­terung des Gesundheitszustandes der Arbeitnehmerin eingetreten. Der Autor stellt die Voraussetzungen und Fallstricke der Geltendmachung eines solchen Schadensersatz­anspruches dar und gibt Hinweise für die Praxis.


Treffurth, von Drygalski, Welti: Beitrag B6-2023, 12.12.2023
Der Mindestlohnanspruch von WfbM-Beschäftigten

Julius Treffurth, Clarissa von Drygalski und Felix Welti setzen sich in diesem Beitrag mit dem Mindestlohnanspruch von Beschäftigten in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) auseinander. Dabei gehen sie im Rahmen einer Auslegung des geltenden Rechts insbesondere der Frage nach, ob die Werkstattbeschäftigten in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis unter den Anwendungsbereich des Mindeslohngesetzes fallen. Anschließend werden die Maßgaben des rechtlichen Mehrebenensystems aufgezeigt, die der Gesetzgeber bei einer Reform des Werkstätten-Entgeltsystems zu berücksichtigen hat.


C: Sozialmedizin und Begutachtung


Beyerlein: Beitrag C1-2023, 29.11.2023
Anforderungen an individuelle Bedarfsermittlung in der Rehabilitation – Bericht von der Tagung „Individuelle Bedarfsermittlung – Selbstbestimmt zur Teilhabe am Arbeitsleben“ des Projekts ZIP – NaTAR

In diesem Beitrag berichtet Michael Beyerlein (Universität Kassel) über die wesentlichen Inhalte der interdisziplinären Fachveranstaltung "Individuelle Bedarfsermittlung", die am 27. September 2023 vom Projekt „Zugänglichkeit – Inklusion – Partizipation, Nachhaltige Teilhabe an Arbeit durch Recht“ (ZIP – NaTAR) in Berlin veranstaltet wurde. Der Beitrag berichtet über Selbstbestimmung und Partizipation in der Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung, erste empirischer Ergebnisse der Erforschung von Partizipation in der Bedarfsermittlung durch das Projekt, lebensverlaufsbezogene Bedarfsermittlung und Bedarfsfeststellung bei den Budgets für Arbeit und Ausbildung, Barrierefreiheit in der Bedarfsermittlung und -feststellung, die Rolle von Hilfebedarfsfeststellungsverfahren für mehr Partizipation und die abschließende Diskussionsrunde der Tagung.


D: Konzepte und Politik


Schütz, Heimer: Beitrag D11-2023, 27.11.2023
Befunde aus der wissenschaftlichen Begleitung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) – Teil III: Was bringt die EUTB den Ratsuchenden?

Nachdem im Jahr 2018 die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) im Zuge des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) zunächst modellhaft eingeführt wurde, wird diese ab diesem Jahr zu einem festen Bestandteil in der Beratungslandschaft. Im vorliegenden dritten Teil des Beitrags präsentieren Andreas Heimer (Prognos AG) und Dr. Holger Schütz (infas) erste Ergebnisse zur Wirkung der EUTB-Beratung. Die Autoren gehen der Frage nach, welche Wirkung die EUTB-Beratung auf Teilhabe, Empowerment und Selbstwirksamkeit entfaltet und untersuchen die Bedingungen, unter denen eine Wirkung (z.B. das Erreichen persönlicher Ziele) entsteht. Im Einzelnen wird auf die Wirkung der Peer-Beratung als Grundpfeiler der EUTB-Beratung eingegangen.


Heimer, Schütz, Wansing: Beitrag D12-2023, 27.11.2023
Befunde aus der wissenschaftlichen Begleitung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) – Teil IV: Zwischenbilanz und Entwicklungsperspektiven

Im vorliegenden vierten (letzten) Teil des Beitrags ziehen Andreas Heimer (Prognos AG), Dr. Holger Schütz (infas) und Gudrun Wansing eine Zwischenbilanz zur EUTB-Beratung der letzten 5 Jahre. Dabei gehen sie u. a. auf Organisation und Umsetzung, die fachliche Qualität sowie die Inanspruchnahme der EUTB ein. Abschließend skizzieren die Autorin und die Autoren auf Basis der in den ersten drei Beitragsteilen präsentierten Evaluationsergebnisse Entwicklungsperspektiven.


Weitere Fachbeitrage finden Sie unter Fachbeiträge.

Infothek

Rechtsprechung:

14.12.2023:
Bezirk muss vorläufig Kosten für den Besuch der heilpädagogischen Tagesstätte für ein ukrainisches Mädchen tragen
07.12.2023:
SG Bremen: Ergänzende Leistungen für Fahrtkosten im Rahmen einer Stufenweisen Wiedereingliederung

Verwaltung, Verbände, Organisationen:

05.12.2023:
ver.di schaltet sich in Debatte um Zukunft der WfbM ein
28.11.2023:
REHADAT erklärt die ICF

Politik:

08.12.2023:
Arbeits- und Sozialministerkonferenz fordert Budget für die berufliche Qualifizierung von Menschen mit Behinderungen
22.11.2023:
Mehr Inklusion durch Sport

Daten, Fakten, Statistiken:

15.12.2023:
Diskriminierungsschutz durch Sanktionen und Verbandsklagerecht verbessern
05.12.2023:
Jüngste Zahlen: Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt
17.11.2023:
WSI-Report zur betrieblichen Arbeitswelt und den Potenzialen des Gesundheitsschutzes

Weitere Nachrichten finden Sie in der Infothek.

Verschiedenes

Veranstaltungen

Bitte besuchen Sie für aktuelle Hinweise die Webseite des jeweiligen Veranstalters.

Der Fachtag: Bauleitplanung Inklusiv? − Zusammenwirken von Bauleitplanung, Sozialplanung und Partizipation von Menschen mit Behinderung findet am 12. Januar 2024 in Esslingen am Neckar statt und wird von der Hochschule Esslingen ausgerichtet. 
mehr

In dem Web-Seminar der Deutschen Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen (DVSG) Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben – Eine Einführung am 17. Januar 2024 soll ein Überblick der LTA-Leistungen und Akteure vermittelt und der Praxisbezug zum Beratungskontext der Sozialen Arbeit hergestellt werden.
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Was ist „Gute Arbeit“ für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf? fragt die 53° NORD Agentur und Verlag und lädt zu einem Online-Entwicklungslabor am 6. und 7. Februar 2024 ein.
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Eine individuell zugeschnittene, umfassende und unter den Reha-Trägern abgestimmte Bedarfsermittlung ist zentral für eine erfolgreiche Rehabilitation. Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e. V. (BAR) informiert in dem Web-Seminar Bedarfe ermitteln, Teilhabe planen u. a. über die ICF, das bio-psycho-soziale Modell und Instrumente der Bedarfsermittlung. Der Termin: 21. und 22. Februar 2024.
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Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist im SGB IX gesetzlich geregelt und muss allen Beschäftigten angeboten werden, die innerhalb eines Zeitraumes von zwölf Monaten länger als sechs Wochen wiederholt oder zusammenhängend arbeitsunfähig waren. Weitere Informationen vermittelt das Web-Seminar BEM kurz erklärt am 26. Februar 2024. Veranstalter ist das Institut für Arbeitsfähigkeit (IAF).
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Die Deutsche Rentenversicherung veranstaltet das 33. Rehabilitationswissenschaftliche Kolloquium vom 18. bis 20. März 2024 in Bremen. 
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Save the Date: Das Symposium Mobile Rehabilitation 2024 findet zum Thema Mobile Rehabilitation − eine zukunftsfähige Versorgungsform für Patient*innen, Leistungsträger, Zuweiser und Leistungserbringer am 22. März 2024 in Berlin statt.
mehr


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VR: 7144