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Newsletter vom 11.02.2025
Liebe Leserinnen und Leser,
im Namen des neu gewählten Vorstands der DVfR und aller Mitarbeitenden der Geschäftsstelle wünschen wir Ihnen erholsame Feiertage und einen zuversichtlichen Start in das neue Jahr!
Die Geschäftsstelle ist ab dem 23. Dezember nicht besetzt; am 7. Januar 2025 sind wir gern wieder für Sie da.
Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (§ 185a SGB IX) im Rheinland – Netzwerkkarten – Teil I: Einführung und Forschungsgerüst
Die vorliegenden Beitragsteile stellen erste explorative Ergebnisse des vom Inklusionsamt des Landschaftsverbands Rheinland (LVR-Inklusionsamt, kurz: LVR-InA) geförderten Projektes „Evaluation der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber*innen, betrachtet als Soziale Innovation im Eco-System von Rehabilitationssystem und Arbeitsmarkt (EvaEfA)“ vor. Der Fokus dieses Beitrags in drei Teilen liegt auf der Beschreibung des Netzwerks der „Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber“ (EAA; § 185a SGB IX) im Rheinland. Der Beitrag dient dazu, dieses neue arbeitsmarktpolitische Instrument besser zu verstehen und die Vernetzung der EAA im Rheinland zu beschreiben, um Möglichkeiten für deren weitere Ausgestaltung aufzuzeigen. Die 2022 bundesweit flächendeckend implementierten EAA unterstützen und beraten Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Um die Netzwerkpartnerinnen und -partner (NWP) der EAA im Ökosystem der beruflichen Rehabilitation und Teilhabe zu explorieren, wurden die Netzwerke der EAA-Fachberaterinnen und -berater (N = 20), die für das operative Geschäft der EAA zuständig sind, im Rahmen eines Expertenworkshops mittels egozentrierter Netzwerkkarten (NWK) erhoben.
Beitragsteil I (Einführung und Forschungsgerüst) führt das Instrument EAA ein und widmet sich dann der Beschreibung des Erhebungsdesigns, der Erhebungsmaterialien sowie der Datenerhebung. Er diskutiert anschließend Schwächen und Stärken der Methodik.
Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (§ 185a SGB IX) im Rheinland – Netzwerkkarten – Teil II: Ergebnisse der Netzwerkanalyse
In Beitragsteil II (Ergebnisse der Netzwerkanalyse) wird die Ausgestaltung der EAA im Rheinland vor dem Hintergrund der Innovationsforschung kontextualisiert. Im Fokus dieses Beitragsteils stehen die Befunde der Auswertung der NWK. Die Ergebnisse generieren erste Impulse zu möglichen förderlichen und hemmenden Faktoren des Zusammenwirkens relevanter regionaler Akteurinnen und Akteure und Ideen zur Ausgestaltung weiterer Erhebungsschritte.
Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (§ 185a SGB IX) im Rheinland – Netzwerkkarten – Teil III: Ergänzende Ergebnisse einer Fragebogenerhebung
Der Beitragsteil III (Ergänzende Ergebnisse einer Fragebogenerhebung) vertieft und erweitert die in den Beiträgen I und II gewonnenen Befunde zu den Unterschieden zwischen den Netzwerken. Basierend auf den Ergebnissen der Online-Befragung, an der N = 18 EAA-Fachberaterinnen und -berater teilnahmen, werden die in Beitrag II postulierten Gründe für die Verschiedenheit der Netzwerkstrukturen durch ergänzende Informationen über die berufliche (Vor-)Erfahrung der EAA-Fachberaterinnen und -berater überprüft. Der Beitrag schließt mit einem übergreifenden Fazit und formuliert erste praktische Implikationen.
Bitte besuchen Sie für aktuelle Hinweise die Webseite des jeweiligen Veranstalters.
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