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Newsletter vom 14.04.2026 Logo Reha-Recht.de ist ein Angebot der DVfR


Liebe Leserinnen und Leser,

mit dem ersten Newsletter im neuen Jahr wünschen wir Ihnen alles Gute für ein gesundes und glückliches 2026!

Voraussichtlich vom 24. Februar bis zum 20. März 2026 richten wir in Kooperation mit dem Zentrum für Sozialforschung Halle e. V. eine Online-Diskussion zur Förderung von Ausbildung und Beschäftigung durch die Schwerbehindertenvertretung aus. Junge Menschen mit einer Schwerbehinderung stehen dabei im Fokus. 
Zum interaktiven Forum Fragen – Meinungen – Antworten 

In den untenstehenden Fachbeiträgen geht es um

  • die Relevanz eines Konfliktpräventionsverfahrens nach § 167 Abs. 1 SGB IX in einem konkreten Kündigungsfall;
  • die Anwendung Versorgungsmedizinischer Grundsätze auf das Post-Covid-Syndrom;
  • barrierefreie Arbeitswege als Voraussetzung für die Teilhabe am Arbeitsleben. 

Alle aktuellen Fachbeiträge, Nachrichten sowie weitere Informationen finden Sie im Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht.

Ihr Team von Reha-Recht.de


Fachbeitraege

B: Arbeitsrecht


Rabe-Rosendahl: Beitrag B6-2025, 22.12.2025
Auswirkungen unterlassener Präventions- und behinderungsgerechter Beschäftigungsmaßnahmen auf die Ermessensausübung des Integrationsamts bei Kündigungszustimmungsverfahren – Zugleich Anmerkung zu VG Leipzig, Urteil vom 6. Februar 2025 – 5 K 1940/24

Das Verwaltungsgericht Leipzig verneint einen Anspruch eines Arbeitgebers auf die Zustimmung des Integrationsamtes zur außerordentlichen verhaltensbedingten Kündigung eines schwerbehinderten Beschäftigten gem. § 174 Abs. 4 SGB IX. Das VG Leipzig stellte einen Zusammenhang zwischen der Schwerbehinderung des beigeladenen Beschäftigten und seinem Fehlverhalten, das die Kündigung rechtfertigen sollte, fest. So habe das Integrationsamt in seiner Ermessensentscheidung die Interessen des Arbeitgebers und des schwerbehinderten Beschäftigten ordnungsgemäß abgewogen. Dabei wurde insbesondere die mangelnde Schaffung behinderungsgerechter Arbeitsbedingungen durch den Arbeitgeber beanstandet. Dieses Versäumnis habe die Gefahr von künftigem Fehlverhalten des Beigeladenen erhöht.


C: Sozialmedizin und Begutachtung


Brunke: Beitrag C1-2025, 17.12.2025
Anwendung der Versorgungsmedizinischen Grundsätze auf das Post-Covid-Syndrom – Anmerkung zum Urteil des SG Speyer vom 3. Juni 2025 – S 12 SB 318/23

Die Autorin Astrid Brunke (Universität Kassel) bespricht in dem vorliegenden Beitrag das Urteil des SG Speyer vom 3. Juni 2025 - S 12 SB 318/23. Im Streit war die die Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) wegen anhaltender Beschwerden nach einer SARS-CoV-2-Infektion. Es handelt sich dabei um ein Krankheitsbild, das nicht in der Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung enthalten ist. Das Gericht hat darum Nr. 3.7 der VersMedV (Regelungen zur Einstufung von Neurosen, Persönlichkeitsstörungen, Folgen psychischer Traumen etc.) analog angewendet. Die Autorin beurteilt das als grundsätzlich möglich und begründbar, erkennt aber Schieflagen in der Anwendung der von der Rechtsprechung für solche Fälle entwickelten Grundsätze.  Auch argumentiert sie, dass der Schluss der letzten mündlichen Verhandlung als maßgeblicher Entscheidungszeitpunkt für die Feststellung des Grades der Behinderung  angesehen werden sollte.


D: Konzepte und Politik


Beyerlein: Beitrag D13-2025, 18.12.2025
Barrierefreie Arbeitswege als Bedingung für einen inklusiven Arbeitsmarkt – Teil I: Mobilitätsbarrieren für den Übergang von WfbM auf den ersten Arbeitsmarkt

Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) haben den gesetzlichen Auftrag, den Übergang geeigneter Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern (§ 219 Abs. 1 S. 3 SGB IX). Das gelingt in der Praxis jedoch nur selten.  Der zweiteilige Beitrag untersucht die damit im Zusammenhang stehende Frage, welche Barrieren bei der Mobilität zu Arbeitsplätzen, insbesondere außerhalb von WfbM, bestehen und welche Faktoren Mobilität als Voraussetzung für Teilhabe am Arbeitsleben fördern können. Das geschieht durch die Auswertung von Literatur und zwei Gruppendiskussionen. 
Im ersten Teil des Beitrags werden zunächst die Begriffe Barriere und Förderfaktor geklärt. Anschließend wird der Forschungsstand umrissen und das methodische Vorgehen dargestellt. Sodann werden die in den Gruppendiskussionen identifizierten Mobilitätsbarrieren dargestellt.


Beyerlein: Beitrag D14-2025, 19.12.2025
Barrierefreie Arbeitswege als Bedingung für einen inklusiven Arbeitsmarkt – Teil II: Förderfaktoren für die Mobilität zu Arbeitsplätzen außerhalb der WfbM

Im zweiten Teil des Beitrags werden die identifizierten Förderfaktoren für die Mobilität dargestellt, die zu mehr Teilhabe am Arbeitsleben führen können und die Ergebnisse des gesamten Beitrags zusammengefasst. Der Beitrag kommt zu dem Ergebnis, dass Mobilität zum Arbeitsplatz in Zukunft verstärkt zu den Aufgaben des Reha-Systems gehören wird, solange vorhandene Angebote nicht frei von Barrieren sind. WfbM müssten sich in den geänderten Rahmenbedingungen zudem als umfassende Inklusionsdienstleister verstehen, deren Aufgabe es ist, die Teilhabe am Arbeitsleben u.a. durch Vernetzung und die gezielte Ermöglichung von Mobilität zu fördern.


Weitere Fachbeiträge finden Sie unter Fachbeiträge.

Infothek

Verwaltung, Verbände, Organisationen:

13.01.2026:
Krankenhausbegleitung von Menschen mit Behinderungen: wenig bekannt, wenig genutzt
08.01.2026:
Rechtliche Änderungen 2026 für Menschen mit Behinderungen
18.12.2025:
Neue Ausgabe von REHADAT-Wissen zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Down-Syndrom
17.12.2025:
Studie „Digitale Barrierefreiheit: Eine Frage des Alters, weniger der Behinderung“

Daten, Fakten, Statistiken:

13.01.2026:
Diversität unter der Lupe: Gesundheitsreport und Vielfaltsbarometer
07.01.2026:
Teilhabeverfahrensbericht 2025
19.12.2025:
Kleine Anfrage: Prävention, medizinische Rehabilitation, berufliche Rehabilitation und Erwerbsminderungsrente

Weitere Nachrichten finden Sie in der Infothek.

Verschiedenes

Veranstaltungen


Bitte besuchen Sie für aktuelle Hinweise die Webseite des jeweiligen Veranstalters.

Im neuen Jahr lädt die Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V. zur Online-Fachtagung Zukunft gestalten: Strategien für Teilhabe am Arbeitsleben ein. Der Termin: 27. und 28. Januar 2026.
mehr

Die 9. Internationale Konferenz Arbeit und Gesundheit findet am 29. und 30. Januar 2026 an der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW), Hochschule für Soziale Arbeit in Olten/CH zum Thema "transforming work" statt.
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An Fach- und Führungskräfte in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) richtet sich das Web-Seminar Entgeltreform in Werkstätten. War da was? Aktueller Stand der Entgeltreform in WfbM am 5. Februar 2026. Veranstalter ist das Bildungsinstitut inForm der Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. 
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Die neuen Vertrauenspersonen gut an den Start bringen – Stärken und Potentiale dieser Rolle gut und wirksam nutzen heißt ein Seminar der 53° NORD Agentur und Verlag am 10. und 11. Februar 2026 in Kassel.
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Der neue „You can!“ Fachkongress für Inklusion im Arbeitsleben findet vom 11. bis 13. März 2026 in Leipzig statt und adressiert zentrale Fragen rund um die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Veranstalter ist die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e. V. (BAG WfbM).
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Das 35. Rehabilitationswissenschaftliche Kolloquium findet vom 24. bis 26. März 2026 ebenfalls in Leipzig statt. Es wird von der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland und der Deutschen Gesellschaft für Rehabilitationswissenschaften (DGRW) veranstaltet.
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Einen Wegweiser durch das komplexe Hilfsmittelrecht möchte die Stiftung Leben pur am 16. April 2026 online vermitteln. Das Seminar zielt darauf ab, die für die betroffenen Menschen, ihre Angehörigen und Fachkräfte notwendige Transparenz herzustellen.
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Die Bundesarbeitsgemeinschaft Mobile Rehabilitation e. V. (BAG MoRe) lädt am 24. April 2026 zu dem praxisorientierten Seminar Wie gründet man eine Mobile Rehabilitation? nach Nürnberg ein.
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Weitere Veranstaltungen finden Sie in unserem Veranstaltungskalender.

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