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Newsletter vom 26.08.2026 Logo Reha-Recht.de ist ein Angebot der DVfR

Liebe Leserinnen und Leser,

unsere Autorinnen und Autoren lassen sich von den hohen Außentemperaturen nicht beirren und haben erneut wichtige reha-rechtliche Entscheidungen unter die Lupe genommen. In den neuesten Fachbeiträgen geht es um
  • gesundheitliche Eignung als Zugangsvoraussetzung für die Ausübung des Arztberufes;
  • die Pflicht zur Durchführung eines Präventionsverfahrens in der sechsmonatigen Wartezeit nach § 1 Abs. 1 Kündigungsschutzgesetz;
  • geschlechtsbezogene Bekleidungsregeln in der Reha-Wassertherapie und das AGG.

Alle aktuellen Fachbeiträge, Nachrichten sowie weitere Informationen lesen Sie im Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht.

Ihr Team von Reha-Recht.de


Fachbeiträge

A: Sozialrecht


Fuerst: Beitrag A6-2026, 25.06.2026
Gesundheitliche Eignung als berufliche Zugangsvoraussetzung im Lichte des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG – Anmerkung zu BVerwG, Urteil vom 6. November 2025 – 3 C 17.23

Für die Ausübung des Arztberufs ist die Erteilung einer Approbation eine wesentliche Bedingung. Dabei wird u. a. vorausgesetzt, dass die antragstellende Person in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs nicht ungeeignet ist. Anna-Miria Fuerst stellt in diesem Beitrag ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vor, dem die Frage zugrunde lag, ob beim Kläger mit Sehbehinderung eine solche gesundheitliche Eignung nicht vorlag und ihm daher die Approbation zurecht nicht erteilt wurde. Sie ordnet die Entscheidung in die vorhergehende Rechtsprechung des BVerwG zur gesundheitlichen Eignung bei Approbationserteilung ein, arbeitet Kritikpunkte heraus und befasst sich mit der Frage, welche weiteren Auswirkungen mit dem Urteil einhergehen.


B: Arbeitsrecht


Rabe-Rosendahl: Beitrag B1-2026, 16.06.2026
Benachteiligungsschutz durch Prävention: Die Notwendigkeit des § 167 Abs. 1 SGB IX in der Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG – zugleich Anmerkung zu ArbG Köln vom 19.11.2025, 18 Ca 6344/24

Das ArbG Köln entschied mit Urteil vom 19.11.2025 (18 Ca 6344/24), dass die Kündigung eines einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellten Beschäftigten in der sechsmonatigen Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG wirksam ist, obwohl der Arbeitgeber kein Präventionsverfahren nach § 167 Abs. 1 SGB IX eingeleitet hatte. Zugleich betont das Gericht abweichend vom BAG, dass diese Pflicht zur Durchführung eines Präventionsverfahrens auch in der Wartezeit besteht, da es der frühzeitigen Sicherung des Arbeitsverhältnisses dient und nicht auf Fälle des Kündigungsschutzes beschränkt ist.


E: Recht der Dienste und Einrichtungen


Jacob: Beitrag E3-2026, 09.07.2026
Geschlechtsbezogene Bekleidungsregeln in der Reha-Wassertherapie – Diskriminierung nicht-binärer Personen, Anwendungsbereich des § 19 AGG und Grenzen der Rechtfertigung nach § 20 AGG – Anmerkung zu AG Brandenburg a. d. Havel, Grundurteil v. 6. Mai 2026 – 30 C 181/24

In diesem Beitrag befasst sich Dr. Jonas Jacob mit einer Entscheidung des Amtsgerichts Brandenburg a. d. Havel, in der um die Anwendung des zivilrechtlichen Benachteiligungsverbots (§ 19 AGG) und die Rechtfertigung von Benachteiligungen (§ 20 AGG) im Rahmen einer medizinischen Rehabilitation gestritten wurde. Anlass war die Klage einer Person, die als non-binärer Mensch ihre als weiblich wahrgenommene Brust während der Wassertherapie in einer stationären Rehabilitationseinrichtung nicht bedecken wollte. Die weitere Teilnahme an der Wassertherapie wurde daher verwehrt. Das AG Brandenburg a. d. Havel sah darin eine unmittelbare und nicht gerechtfertigte Benachteiligung wegen des Geschlechts und sprach der klagenden Person einen Entschädigungsanspruch gem. § 21 Abs. 2 AGG zu.


Weitere Fachbeiträge finden Sie unter Fachbeiträge.

Infothek

Verwaltung, Verbände, Organisationen:

09.07.2026:
ISL verliert Rechtsstreit gegen Bahn
07.07.2026:
Informationen zum Thema Behinderung und Intersektionalität
25.06.2026:
Verbände: Reformpläne sollten Rechte und Leistungsansprüche von Menschen mit Behinderungen wahren
23.06.2026:
DIMR: Menschen mit Behinderungen werden immer noch nicht ausreichend vor Gewalt geschützt

Politik:

09.07.2026:
Niedersachsen: 10-Punkte-Plan für mehr Inklusion im Arbeitsleben
08.07.2026:
BMAS fördert Projekte für bessere politische Teilhabe

Daten, Fakten, Statistiken:

24.06.2026:
Schlichtungsstelle BGG verzeichnet erneute Zunahme bei Anträgen

Sonstige Veröffentlichungen:

09.07.2026:
Fachzeitschrift DIAS: Digitalisierung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
25.06.2026:
Im Podcast: Hilfsmittel für Kinder und Jugendliche mit besonderen Unterstützungsbedarfen
19.06.2026:
Fachtagung: Erste praktische Erfahrungen mit dem SGB XIV

Weitere Nachrichten finden Sie in der Infothek.

Verschiedenes

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e. V. (BAR) informiert am 8. und 9. September 2026 in Fulda zum Thema Rehabilitation und Teilhabe – Grundlagen I. Dabei geht es neben den einzelnen Leistungsgesetzen der Reha-Träger auch um digitale Praxistools.
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Der 4. Kongress der Teilhabeforschung findet unter dem Titel "20 Jahre UN-BRK – Herausforderungen für eine gleichberechtigte Teilhabe auf lokaler Ebene weltweit" am 10. und 11. September 2026 in Siegen statt. Veranstalter sind das Aktionsbündnis Teilhabeforschung und die Universität Siegen.
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Eine Einführung in die ICF mit theoretischen Grundlagen der Klassifikation und ihrer Bedeutung für die Bedarfsermittlung bietet die Cooperative Mensch am 16. Oktober 2026 als digitale Veranstaltung an.
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25 Jahre Persönliches Budget: Zwischen Anspruch und Wirklichkeit heißt eine Veranstaltung der Bundesarbeitsgemeinschaft Persönliches Budget am 5. und 6. November 2026 in Berlin.
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Jetzt anmelden: Die Fachveranstaltung Inklusive Bildung gestalten: Professionen im Dialog findet am 16. November 2026 online statt. Veranstalter sind die DVfR und der Verband Sonderpädagogik e. V. (vds).
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Die Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation (DEGEMED), der Bundesverband Deutscher Berufsförderungswerke, der Bundesverband Geriatrie und die DVfR veranstalten auch 2026 wieder den REHA-Rechtstag. Am 30. November 2026 wird es in Frankfurt am Main u. a. um Barrierefreiheit gehen. Eine Anmeldung ist bereits möglich.
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